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Kommunale Wärmeplanung für Plauen

Bis spätestens Juni 2028 soll für alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Die Stadt Plauen hat diesen umfangreichen Planungsprozess bereits frühzeitig im Jahr 2023 begonnen, sodass bis Ende 2024 ein Wärmeplan vorliegen soll. Die Stadtverwaltung Plauen erarbeitet die kommunale Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit den beauftragten Planungsbüros mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH und KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH.

Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, die wesentlichen Grundlagen für die Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien zu schaffen. Neben regenerativen Energiequellen wie Erdwärme, Solarenergie oder Biomasse werden auch die Potenziale zur Nutzung von Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz untersucht.

Insgesamt soll eine kosteneffiziente, nachhaltige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 realisiert werden. Der Wärmeplan zeigt dabei schrittweise den Weg bis zu diesem Zieljahr auf, er untersucht verschiedene Szenarien und entwickelt konkrete Maßnahmen, um die gestellten Ziele zu erreichen. Es werden einerseits die Gebiete in Plauen identifiziert, die perspektivisch mit Fernwärme oder Wasserstoff versorgt werden können, und andererseits die Regionen definiert, in denen dezentrale Lösungen zum Einsatz kommen sollen. Damit soll Planungssicherheit geschaffen werden, sowohl für Gebäudeeigentümer und Unternehmen als auch für Energieversorger und Netzbetreiber.

Gesetzliche Grundlagen

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20. Dezember 2023 bildet den Rahmen für die kommunale Wärmeplanung. Es verpflichtet zunächst die Bundesländer, sicherzustellen, dass für ihre Hoheitsgebiete Wärmepläne erstellt werden. Durch ergänzende Landesgesetze kann diese Verpflichtung im nächsten Schritt an die Kommunen weitergegeben werden.

Das Gesetz definiert die durchzuführenden Arbeitsschritte für die Wärmeplanung. Es sieht eine Bestands- und Potenzialanalyse vor, woraus ein Zielszenario entwickelt werden soll. Das Stadtgebiet wird dabei in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt:

-          Wärmenetzgebiet

-          Wasserstoffnetzgebiet

-          Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung

-          Teilgebiet mit besonders hohem Energieeinsparpotenzial

Damit wird dargestellt, welche Wärmeversorgungsarten für die einzelnen Stadtgebiete für die Zeitpunkte 2030, 2035 und 2040 besonders geeignet sind (d.h. geringe Wärmegestehungskosten, geringe Realisierungsrisiken, hohes Maß an Versorgungssicherheit, geringe Treibhausgasemissionen). Diese Untersuchungen werden mit einer Umsetzungsstrategie untersetzt, die konkrete Maßnahmen definiert.

Für die Wärmeplanung sind im ersten Schritt eine Vielzahl von Daten zu erheben. Die Datenerhebung erfolgt dabei ausschließlich in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern und weiteren übergeordneten Stellen. Es werden keine Daten von Bürgerinnen und Bürgern abgefragt, und es werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

Das Wärmeplanungsgesetz bildet einige Schnittstellen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus. Die geplante 65 Prozent Erneuerbare-Energien-Vorgabe aus dem GEG kann durch verschiedene Technologien erfüllt werden. Für die im Wärmeplan ausgewiesenen Wärmenetzgebiete kann bspw. der Anschluss an das Fernwärmenetz zur Erfüllung der GEG-Vorgaben führen. Das GEG ist grundsätzlich technologieoffen gestaltet; die Wärmeplanung bietet dafür eine Entscheidungshilfe, welche Technologien in den jeweiligen Stadtgebieten besonders geeignet sind. Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, deren Ergebnisse nicht verpflichtend sind, sondern einen empfehlenden Charakter haben. Die Fertigstellung der Wärmeplanung vor 2028 führt nicht zu einem früheren Inkrafttreten der Vorgaben aus dem GEG. 

Arbeitsschritte zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung

1) Bestandsanalyse mit Energie- und Treibhausgasbilanz

- Erhebung der Wärmeverbräuche / -bedarfe im Stadtgebiet (Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme)

- Analyse der Gebäude- und Siedlungstypen, u.a. nach Baualtersklassen

- Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude

- Erfassung der vorhandenen Wärme- und Kälteinfrastruktur (Gas- und Wärmenetze, größere Heizzentralen und Speicher)

2) Potenzialanalyse

- Identifizierung und Lokalisierung der Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme

- Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften (Steigerung der Energieeffizienz)

3) Zielszenarien und Entwicklungspfade

- Entwicklung verschiedener Szenarien, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung etappenweise bis 2045 unter Einsatz verschiedener Technologien erreicht werden kann

- Zielvorgabe sind die Treibhausgas-Minderungsziele des Bundes

- Darstellung der dafür benötigten Energieeinsparungen, der zukünftigen Versorgungsstruktur und Kostenprognosen

4) Strategie und Maßnahmenkatalog

- Entwicklung einer Gesamtstrategie, basierend auf den untersuchten Szenarien, und Untersetzung mit konkreten Maßnahmen

- Identifikation von zwei bis drei Fokusgebieten (z.B. einzelne Stadtteile), die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind

- Für diese Fokusgebiete sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten

5) Partizipationsstrategie

- Beteiligung sämtlicher betroffener Verwaltungseinheiten

- Beteiligung aller weiteren relevanten Akteure, insbesondere relevanter Energieversorger

6) Verstetigungsstrategie

- Zur Sicherstellung der dauerhaften Verankerung und Umsetzung der Wärmeplanung bei allen relevanten Akteuren

- Definition von Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten

7) Controlling-Konzept

- Zur Evaluierung der Maßnahmenumsetzung in den folgenden Jahren

- Benennung von Indikatoren und Rahmenbedingungen für Datenerfassung und -auswertung

8) Kommunikationsstrategie

- Für die koordinierte Zusammenarbeit mit allen Zielgruppen nach Fertigstellung des Konzepts

- Definition von geeigneten Kanälen, zu kommunizierenden Inhalten und Zielgruppen

Zielstellung & angestrebte Ergebnisse

Die Wärmeplanung wird im ersten Schritt grundsätzliche Strategien und Maßnahmen definieren, die aus heutiger Sicht für die Entwicklung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung notwendig sind. Der Wärmeplan ist aller fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Somit stellt die Wärmeplanung den Auftakt für einen längerfristigen Prozess dar, der in den kommenden Jahren evaluiert und an den künftigen Entwicklungen ausgerichtet werden muss.

Der Wärmeplan soll eine Entscheidungshilfe bieten, welche Wärmeversorgungsarten für die einzelnen Stadtgebiete in Plauen geeignet sind und welche Einsparpotenziale durch energetische Sanierungen realisierbar sind. Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, deren Ergebnisse nicht verpflichtend sind, sondern einen empfehlenden Charakter haben. Die Fertigstellung der Wärmeplanung führt nicht zu einem früheren Inkrafttreten der Vorgaben aus dem GEG.

Das Vorhaben „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Plauen“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Förderkennzeichen: 67K25971

Laufzeit: 01.11.2023 – 31.10.2024

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.