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E-Mobilität

Der Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur ist eine grundlegende Voraussetzung für den Hochlauf der E-Mobilität. Deren Aufbau ist keine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge, sondern liegt grundsätzlich in der Verantwortung der privaten Wirtschaft. Die Stadt Plauen ist dabei unterstützend und steuernd tätig, indem sie rechtliche Rahmenbedingungen nutzt, planerische und organisatorische Voraussetzungen schafft und private Betreiber beim Aufbau und Betrieb von Ladestationen im öffentlichen Raum unterstützt. Insbesondere stellt sie hierfür im Rahmen der Sondernutzung bedarfsgerecht Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung bzw. vermittelt Flächen von städtischen Partnern. Interessierte Ladepunktbetreiber können diese Flächen nutzen, um in öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu investieren.

Um die Auswahl von Flächen für Ladeinfrastruktur transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu strukturieren, hat die Stadt Plauen eine allgemein gültige Richtlinie entwickelt, die Schritte und die technischen wie rechtlichen Details für interessierte Ladepunktbetreiber vorgibt.

Für Betreiber von Ladeinfrastruktur

Die Stadt Plauen fördert die Elektromobilität, indem sie privaten Betreibern den Bau und Betrieb von Ladesäulen im öffentlichen Raum ermöglicht. Insbesondere stellt sie hierfür Flächen im Rahmen der Sondernutzung zur Verfügung.

Die Richtlinie zum Errichten von Elektroladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Plauen gibt dabei das erforderliche Verfahren für interessierte Ladepunktbetreiber vor.

Bis 31.12.2024 können Wunschstandorte innerhalb der Stadtteile beantragt werden. Ab 2025 ist eine Vergabe von vorgeplanten Standorten in Form von Standortbündeln vorgesehen.

Die Anzahl der zu vergebenden Lade-Standorte ist begrenzt auf den ermittelten Bedarf je Stadtteil (siehe Karte zur Bedarfsprognose). Es können nicht mehr Ladepunkte beantragt bzw. errichtet werden, als in der Bedarfsprognose ermittelt.

Nach Eingang der Anfrage des Betreibers prüft die Stadt Plauen diese und informiert den Antragsteller über die weiteren Schritte. Der vorgesehene Ablauf kann der Richtlinie bzw. in Kurzform dem Fließschema entnommen werden.

Wichtige Unterlagen:

Richtlinie

Sondernutzungssatzung

Für Bürgerinnen und Bürger

Sie wissen, wo eine Ladestation im öffentlichen Raum gebraucht wird? Dann teilen Sie uns gern Ihren Standortwunsch mit! Auch bei weiteren Fragen und Anregungen zum Thema Elektromobilität steht Ihnen das Klimaschutzmanagement der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Ideen und Fragen richten Sie bitte an klimaschutz@plauen.de.